Mein Zuhause.
Mein Installateur.

Förderungen

Welche Förderungen gibt es und wie komme ich dazu?

Dank Förderung zur besten haustechnik

In Österreich werden viele bauliche Maßnahmen, die bestimmten Vorgaben entsprechen, von der öffentlichen Hand gefördert. Je nach Bundesland werden verschiedene Techniken mit ökologischer oder energiesparender Ausrichtung unterstützt.

 

Beispiele sind:

 

  • Thermische Solaranlagen
    Kontrollierte Wohnraumlüftungen
    Einbau einer Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen
    Photovoltaikanlagen
    Barrierefreie Bauweise
    Biomasseanlagen
    Hocheffizente Wärmepumpen

 

Sowohl beim Neubau als auch bei Sanierungen lohnt es sich, einen Überblick über die aktuellen Förderangebote zu verschaffen. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Wir beraten Sie, welche Unterstützung für Ihr Projekt in Frage kommt und welche Kriterien und Vorgaben erfüllt werden müssen. Sie können aber auch unsere neue Fördermitteldatenbank benutzen, diese wird immer aktuell gehalten und umfasst alle Förderungen von Bund, Land bis hin zur eigenen Gemeinde.

 


Mehr Informationen:

 

Fördermittel Datenbank

Raus aus Öl & Gas 2024/2025

Mit „Raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert.


Die Bundesförderung für Genehmigungen ab dem 01.01.2024 wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung
möglicher Zuschläge und abhängig von der neu installierten Technologie berechnet und ist mit maximal 75 % der
förderungsfähigen Kosten begrenzt.

 

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

 

Nutzen Sie die Chance und erhalten Sie die höchsten Förderungen die es jemals gab bei der Umrüstung Ihrer alten Heizungsanlage!


Mehr Informationen:

 

Zur Förderung

Sauber Heizen für alle

Mit „Sauber heizen für alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert.


Die Bundesförderung für Genehmigungen ab dem 01.01.2024 wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung
möglicher Zuschläge und abhängig von der neu installierten Technologie berechnet und ist mit maximal 100 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

 

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

 

Nutzen Sie die Chance und erhalten Sie die höchsten Förderungen die es jemals gab bei der Umrüstung Ihrer alten Heizungsanlage!


Mehr Informationen:

 

Zur Förderung

Tausch erneuerbarer Heizsysteme

Gefördert wird der Tausch eines bestehenden, erneuerbaren, aber veralteten und ineffizienten Heizungssystemsgegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem, um eine deutliche Steigerung der Endenergieeffizienz zu erzielen.

 

Gefördert wird der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen, sofern diese mindestens 15 Jahre alt sind.

 

In erster Linie wird beim Tausch einer Holzheizung der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

 

Beim Tausch einer Wärmepumpe kann nur eine neue Wärmepumpe gefördert werden.

 

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.07.2024 erbracht wurden.

 

Nutzen Sie die Chance und erhalten Sie die höchsten Förderungen die es jemals gab bei der Umrüstung Ihrer alten Heizungsanlage!


Mehr Informationen:

 

Zur Förderung

Handwerkerbonus

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).

 

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen.

 

Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.

 

Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.

 

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden. 

 

Nutzen Sie die Chance und erhalten Sie die höchsten Förderungen die es jemals gab bei der Umrüstung Ihrer alten Heizungsanlage!


Mehr Informationen:

 

Zur Förderung

Unser Qualitätsversprechen

Wir sind Meisterbetrieb

Gütesiegel

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ darf von einem Unternehmen geführt werden,
dessen Inhaber:in oder gewerberechtliche/r Geschäftsführer:in eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfungen erfolgreich abgelegt hat.

 

Heizungstechnik

Wir sind staatlich geprüft

Gütesiegel

Das Gütesiegel "staatlich geprüft" darf nur von Unternehmen geführt werden, welche eine staatliche Befähigungsprüfung mit Qualifikationserfordernis erfolgreich abgelegt haben.

 

 

Gas- und Sanitärtechnik